Beitragsordnung
Beiträge für Gründungsmitglieder und fördernde Mitglieder
Mitgliesgruppe A
Mitgliedsgruppe A
WEMAG Netz GmbH
1.500 € (Jahresbeitrag)
Mitgliedsgruppe A
Landesinnungsverband der Elektrohandwerke Mecklenburg-Vorpommern
1.500 € (Jahresbeitrag)
Mitgliedsgruppe A
Elektro-Innung Prignitz
1.500 € (Jahresbeitrag)
Fördernde Mitglieder
Mitgliedsgruppe B
Innungsbetriebe, Handwerksbetriebe, Planungsbüros, Einzelhandel
<20 Beschäftigte: 50 € (Jahresbeitrag)
>20 Beschäfigte: 100 € (Jahresbeitrag)
Mitgliedsgruppe C
Großhandel
150 € (Jahresbeitrag)
Mitgliedsgruppe D
Industrie
300 € (Jahresbeitrag)
Fälligkeit
Der Beitrag ist jeweils für ein Geschäftsjahr, spätestens mit Ablauf des dritten Kalendermonats zu entrichten. Für eine Mitgliedschaft, die erst im Laufe eines Geschäftsjahres zustande kommt, wird je Mitgliedsmonat (Kalendermonat) des laufenden Geschäftsjahres als Mitgliedsbeitrag 1/12 des Jahresbeitrags abgerundet auf volle Euro spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Beginn der Mitgliedschaft fällig. Für die Mitgliedsgruppe B sind die Jahre 2013 / 2014 beitragsfrei.
Zahlungsweise
Überweisung auf das Konto der m-peG.
Mahnkosten
Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 10,00 € berechnet.
Beginn der Gültigkeit
Diese Beitragsordnung ist ab dem 17.04.2013 gültig.